Information zum e-Rezept
Ab 01.01.24 ist für die Verordnung von Medikamenten bei Versicherten der gesetzlichenKrankenkassen, die Ausstellung eines elektronischen Rezeptes (e-Rezept) gesetzlich vorgeschrieben.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten dann bei Verordnungen von Medikamenten nicht mehr das bisherige bekannte rote Rezept. Verordnete Medikamente werden ab dem Stichtag online an einen zentralen Rechner verschickt.
Damit eine Verordnung erstellt werden kann, ist beim ersten Kontakt im Quartal die Vorlage einer gültigen Krankenversicherungskarte zwingend erforderlich.
Ohne Versichertenkarte kann kein Rezept erstellt werden.
Die verordneten Medikamente können Sie einmalig durch Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl abrufen. Nach Erhalt der Medikamente ist das elektronische Rezept erloschen. Im Ausnahmefall kann ein Papierausdruck mit einem QR-Code in der Praxis erstellt werden. Durch Vorlage des ausgedruckten QR-Codes in der Apotheke können Sie ebenfalls die verordneten Medikamente erhalten.
Als weitere Möglichkeit kann das verordnete Rezept über eine App auf Ihrem Mobiltelefon abgerufen werden. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
BTM-Rezepte, Verordnungen von Heilmitteln und Hilfsmitteln,Verbandsmittel, Teststreifen, Sondennahrung, sowie Überweisungen werden unverändert auf den gewohnten Formularen ausgedruckt. Auch Privatrezepte werden weiter ausgedruckt.
Für weitere Auskünfte zum e-Rezept stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Information zu Infekt-Erkrankungen
Alle Personen, die
Symptome eines Infekts aufweisen
- Husten
- Schnupfen
- Halsschmerzen
- Magen/Darmbeschwerden mit oder ohne Fieber
werden dringend gebeten, bei Betreten der Praxis umgehend an der Rezeption Information über das Vorliegen von Infektsymptomen zu geben. Wir bitten möglichst um Terminvereinbarung per Telefon unter 0941-55355 oder per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Infektzeichen ist das Tragen einer FFP-2-Maske erforderlich.