Die Homöopathie wurde im 19. Jahrhundert von dem Arzt Dr. Samuel Hahnemann entwickelt. Sie beruht auf der Ähnlichkeitsregel, der Prüfung homöopathischer Arzneien an gesunden Menschen und der Verwendung der Arzneimittel in potenzierter Form.
Die Ähnlichkeitsregel ist das Grundprinzip der Homöopathie und bedeutet, dass das Arzneimittel helfen kann, das beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft, unter denen ein Erkrankter leidet. Unter Potenzieren versteht man das Verdünnen und Verschütteln der Wirkstoffe. Unter naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten enthalten die potenzierten Arzneimittel sehr geringe Wirkstoffmengen. Die Ausgangssubstanzen sind vielfältig (pflanzlich, mineralisch, tierisch u.a.m.).
Es gibt auch Grenzen der Homöopathie, die beachtet werden müssen. Dies trifft zu , wenn irreversible Organschäden , schwere Verletzungen oder lebensbedrohliche Krankheitszustände vorliegen, die die notärztliche Versorgung oder ein zeitnahes operatives Vorgehen erfordern.
In unsere Praxis übernimmt Frau Dr. Birgit Köppl als Schwerpunkt die homoöpathische Fallaufnahme und Behandlung. Falls Sie Interesse haben, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.
Verschiedene Krankenkassen haben Sonderverträge vereinbart und übernehmen die Kosten der homöopathischen Fallaufnahme und Behandlung. Dazu ist ein Einschreibeverfahren erforderlich. Ob Ihre Krankenkasse an diesen Verträgen teilnimmt, erfahren Sie an der Rezeption, bei Frau Dr. Köppl oder bei Ihrer Krankenkasse.