Vor Beginn einer betrieblichen Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr ist durch das Jugendschutzgesetz die Jugendschutzuntersuchung vorgeschrieben. Ziel der Jugendschutzuntersuchung ist, die gesundheitliche Eignung vor Beginn der Ausbildung zu überprüfen und Risiken, die sich aus der geplanten Ausbildung ergeben könnten, frühzeitig zu erkennen.
Nach dem 1. Ausbildungsjahr ist eine Kontrolluntersuchung zwingend vorgeschrieben, falls der/ die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Inhalt der Jugendschutzuntersuchung ist ein ausführliches Gespräch (Anamnese) und eine körperliche Untersuchung (Herz-Kreislaufsystem, Atemwege, Bauchorgane, Bewegungsapparat, Nervensystem), ein Hörtest, ein Sehtest, die Überprüfung des Farbsehens und eine Urinuntersuchung. Darüber hinaus wird der Impfschutz überprüft.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung über das Untersuchungsergebnis. Diese ist dem Ausbildungsbetrieb vorzulegen. Bei klärungsbedürftigen Befunden erfolgt die Überweisung zur fachärztlichen Abklärung.
Die Kosten für die Jugendschutzuntersuchung übernimmt das Land Bayern über das Gewerbeaufsichtsamt.
Für die Untersuchung ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins erforderlich. Diesen erhalten Sie in der Schule, in der Sie die Abschlussklasse besuchen.
Die Durchführung der Jugendschutzuntersuchung erfordert etwas mehr Zeit. Wir bitten Sie deshalb, bei der Anmeldung einen gesonderten Termin zu vereinbaren.